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28.8.2008 : 5:56 : +0200
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Spezielle Einwanderungsprogramme für Alberta

Die Provinz Alberta bietet derzeit drei Sonder-Einwanderungsprogramme für Fachkräfte oder Facharbeiter und zusätzlich ein Sonderprogramm für Landwirte an. Dabei sind die Sonderprogramme für Fachkräfte / Facharbeiter sehr vielseitig gestaltet und bieten Einwanderungsmöglichkeiten in vielen Berufsbereichen an.

Irene Abele-Pfnür

Irene Abele-Pfnür

Von Irene Abele-Pfnür

Mitglied der Canadian Society of Immigration Consultants (CSIC)

Pioneer Immigration & Business Consulting Corp.

 

Einwanderungsmöglichkeiten gibt es für:

a) gut ausgebildete Fachkräfte (Skilled Worker Category)

b) Internationale Studenten die ihren Berufsabschluss in Kanada gemacht haben

(International Graduates Category)

c) Hilfskräfte oder Fachkräfte mit Kurzzeitausbildungen (Semi-Skilled Workers)

· in der Lebensmittel- und Getränkeindustrie

· im Hotel- und Gaststättenbereich:  Hotelangestellte, Bedienungen, Raumpfleger und Empfangsangestellte

· In der Produktionsindustrie

· In der Transportindustrie / im Speditionsbereich

Bei allen drei Einwanderungsprogrammen läuft der formelle Prozess jeweils in zwei Antragsschritten ab:

1. Der kanadische Arbeitgeber muss bei der Alberta Provinzbehörde die Genehmigung einholen, dass er eine Fachkraft aus dem ausser-kanadischen Raum einstellen darf.

2. Sobald der Arbeitgeber diese Genehmigung vorliegen hat, kann die außerkanadische Fachkraft die Einwanderungs-Ernennung bei der Provinz Alberta beantragen.

 

Voraussetzungen:

 

Gut ausgebildete Fachkräfte (Skilled Worker Category):

Um sich in dieser Kategorie qualifizieren zu können, sollte ein Antragsteller ein schriftliches, unbegrenztes Vollzeit-Arbeitsplatzangebot eines Arbeitgebers aus Alberta, in einem Beruf der in der kanadischen National Occupational Classification (NOC-Liste) mit dem Niveau 0, A, oder B enthalten ist, vorliegen haben. Dabei sollte ein Antragsteller nachweisen können, dass er auch die entsprechende berufliche Qualifikation für das Arbeitsplatzangebot hat. Gehört ein Beruf zu den regulierten Berufen in Alberta, (z.B.: Schweisser, Elektriker) dann müssen Antragsteller den Regulierungsprozess durchlaufen, bevor eine Einwanderungsernennung vorgenommen werden kann.