Erleichterung der Familienzusammenführung
Am 19.Juni 2008 wurde eine neue Einwanderungskategorie für Familienangehörige unter dem Alberta Immigrant Nominee Program ins Leben gerufen. Mit diesem Sonderprogramm möchte Alberta dem Arbeitskräftemangel in der Provinz entgegentreten und gleichzeitig Familien die vereinfachte Zusammenführung ermöglichen.
Von Irene Abele-Pfnür
Mitglied der Canadian Society of Immigration Consultants (CSIC)
Pioneer Immigration / Business Consulting Corp.
Sowohl die Familienmitglieder in Alberta als auch die neu einwandernden Familienmitglieder aus Übersee müssen für eine Qualifikation bestimmte Anforderungen der Provinz erfüllen können. Die Neuankömmlinge sollten generell auch in der Lage sein sich in das Arbeitsleben Albertas einzugliedern.
Daher müssen die Neuankömmlinge auch eine abgeschlossene berufliche Ausbildung haben, Berufserfahrung vorweisen können, und sollten zwischen 21 und 45 Jahre alt sein. Jedoch benötigen die Antragsteller aus Übersee keinen Arbeitsplatz in Alberta vor der Antragstellung. Es wird erwartet, daß das Familienmitglied in Alberta bei der Unterstützung der Neueinwanderer ein aktive Rolle übernimmt.
Das Sonderprogramm bietet generell eine beschleunigte Bearbeitung beim Einwanderungsprozess, jedoch müssen auch unter diesem Programm die regulären Sicherheitsüberprüfungen und Gesundheitsuntersuchungen durchlaufen werden.
Die Mindestvoraussetzungen für eine Qualifikation sind wie folgt:
- Antragsteller müssen nachweisen können, dass Sie einen nahen Verwandten (Eltern, Kinder, Geschwister, Tante / Onkel, oder Nichte / Neffe) in Kanada haben, der auch bereit ist eine verbindliche Unterstützungserklärung (Sponsorship) abzugeben.
- Dabei muss der Verwandte in Kanada mindestens 21 Jahre alt sein und auch bereits die letzten zwei Jahre in Alberta gelebt haben.
- Außerdem wird erwartet, dass der Verwandte in Alberta nachweisen kann, dass er/sie in der Lage ist den Neueinwanderer zu unterstützen. Daher sollte der Verwandte in Alberta sich entweder in einem Arbeitsverhältnis befinden oder eine private Rente beziehen oder andere regelmäßige Einkunftsquellen seit mindestens zwölf Monaten haben.
- Wenn die Einkünfte aus staatlichen Zahlungen bestehen, wie zum Beispiel staatliche Rentenzahlungen, dann sollte auch noch zusätzlich ein unbelastetes, leicht übertragbares Mindestvermögen in Höhe von 15 000 kanadischen Dollar vorhanden sein (dabei dürfen Schmuck, Autos oder andere persönliche Dinge nicht mit einberechnet werden).
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