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Vorsicht vor Zurückziehung des Antrages

Bereits seit einigen Wochen kontaktiert die kanadische Einwanderungsbehörde alle Antragsteller die Ihren Antrag bereits vor dem 27. Februar 2008 (vor Ankündigung des neuen Einwanderungsgesetzes) eingereicht haben und deren Anträge noch nicht in der aktiven Bearbeitungsphase sind.

Von Irene Abele-Pfnür

Mitglied der Canadian Society of Immigration Consultants (CSIC)
Pioneer Immigration & Business Consulting Corp.

 

Die Botschaft fragt dabei schriftlich bei den Antragstellern nach, ob diese auch noch weiterhin Interesse an einer Einwanderung nach Kanada haben. Falls derzeit kein Interesse an einer Einwanderung nach Kanada mehr bestehen sollte, bietet die Botschaft den Antragstellern die Möglichkeit, den Einwanderungsantrag innerhalb von 60 Tagen zurückzuziehen, mit Erstattung der bisher an die Botschaft entrichteten Antrags-Bearbeitungsgebühren.

Der Vorteil für die kanadischen Einwanderungsbehörden liegt darin, dass je mehr Antragsteller Ihren Antrag zurückziehen, der Berg an Anträgen bei den Botschaften abnimmt und sich dadurch deren Arbeitslast verringert und sich die Bearbeitungszeiten verkürzen.

Einen Vorteil für ernsthafte Antragsteller können Einwanderungsexperten derzeit noch keinen sehen.

Denn:

  • demnächst soll Kanada ja ein neues Einwanderungsgesetz erhalten, das bereits schon im Februar 2008 angekündigt wurde. Doch bisher weiß noch niemand genau wie die Regelungen im Detail aussehen werden. Es ist derzeit nur bekannt, dass unter anderem eine neue Berufsliste eingeführt werden soll und Anträge mit garantiertem Arbeitsplatz in Zukunft bevorzugt bearbeitet werden.

  • Zieht ein Antragsteller nun seinen bereits unter dem alten Einwanderungsgesetz eingereichten Antrag zurück, so kann im Moment nicht gesagt werden, ob sich der Antragsteller später unter dem neuen Einwanderungsgesetz noch genauso qualifizieren kann.

  • Ganz wichtig ist hierbei zu beachten: Alle Anträge, die vor dem 27. Februar 2008 bei der kanadischen Botschaft eingereicht wurden, werden nach dem alten (bisher gültigen) Gesetz mit dem 67 Punkte-Qualifizierungssystem bearbeitet. Und vor allem – alle diese Einwanderungsanträge müssen von den Beamten bearbeitet werden und bei einer Qualifizierung muss ein Visum erteilt werden! Unter dem neuen, ab 27. Februar 2008 gültigen Gesetz, müssen keine Visa mehr erteilt werden, auch nicht im Falle einer Qualifizierung. Ein Visum kann vom Beamten erteilt werden, muss aber nicht – wie dies bisher der Fall war.

  • Außerdem haben Einwanderungsbeamte unter dem neuen Einwanderungsgesetz die folgende großzügige Auswahl:


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