Sie sind hier: Special > Einwanderung
DeutschEnglishFrancais
9.2.2012 : 21:40 : +0100
West Canada Bike Tours
Reiseboerse Ehingen
WDCS, Whale and Dolphin Conservation Society gGmbH
Kanadanetpage unterstützt WCDS

Einwandern nach Kanada als Selbstständiger

Generell wird von Einwanderern in der Kategorie der „Self-employed“ erwartet, dass diese sich in Kanada auch wieder selbstständig machen und somit einen Arbeitsplatz für sich selbst schaffen. Außerdem sollte durch die zukünftige Selbstständigkeit in Kanada ein bedeutender Beitrag zur Kultur, dem Sport oder im Bereich der Landwirtschaft geleistet werden.

Irene Abele-Pfnür

Irene Abele-Pfnür

Von Irene Abele-Pfnür

Mitglied der Canadian Society of Immigration Consultants (CSIC)

Pioneer Immigration & Business Consulting Corp.

 

Die Einwanderungskategorie der sogenannten „Self-employed“, also der Selbstständigen, ist eine Unterkategorie der Unternehmer. Während unter dem vor 2002 gültigen föderalen Einwanderungsgesetz sich auch kleinere oder mittelständische Handwerker und Unternehmer in dieser Kategorie qualifizieren und einwandern konnten, gilt nach dem seit 1. Januar 2002 gültigen Einwanderungsgesetz diese Kategorie nur noch für Künstler, Sportler und Farmer.

Generell wird von Einwanderern in der Kategorie der „Self-employed“ erwartet, dass diese sich in Kanada auch wieder selbstständig machen und somit einen Arbeitsplatz für sich selbst schaffen. Außerdem sollte durch die zukünftige Selbstständigkeit in Kanada ein bedeutender Beitrag zur Kultur, dem Sport oder im Bereich der Landwirtschaft geleistet werden.

Die Mindestanforderungen in der Kategorie der Self-employed sind wie folgt:

Ein Antragsteller muß in den letzten fünf Jahren direkt vor einer Antragstellung auf Einwanderung nach Kanada für mindestens zwei Jahre die folgenden Bedingungen erfüllen können:

a). Mit kulturellen Aktivitäten oder im Sportbereich selbstständig gewesen sein.

b). Hauptberufliche Teilnahme in kulturellen Aktivitäten oder im Sport mit Weltrangniveau oder sehr hohem Berufsniveau.

c). Erfolgreiche Geschäftsführung/Management einer Farm.

Wenn der Einwanderungsbeamte davon überzeugt ist, dass ein Antragsteller einer der  gerade erwähnten Definitionen erfüllen kann, wird der Antrag mit Hilfe eines Punktesystems auf die weitere Qualifikation hin geprüft. Bei diesem Auswahlverfahren müssen neben einer der oben geschilderten Definitionen noch mindestens 35 Punkte von insgesamt 100 Punkten in einem speziellen Bewertungssystem erzielt werden, um sich in der Kategorie der Self-employed qualifizieren zu können. Diese Punktehürde wurde mit der Einführung des derzeit gültigen Einwanderungsgesetzes auf 35 Punkte festgesetzt, kann jedoch durch den kanadischen Einwanderungsminister jederzeit auch kurzfristig geändert werden.